


Erwerbsminderungsrente in Deutschland, einfach erklärt
Die Erwerbsminderungsrente ist die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Sie springt ein, wenn Krankheit oder Behinderung die Erwerbsfähigkeit dauerhaft mindern — nicht für eine kurze Krankheitsphase, sondern für eine gesundheitliche Einschränkung, die voraussichtlich lange anhält. Wer sie bekommt, hängt nicht vom Beruf ab, den man zuletzt ausgeübt hat, sondern davon, wie viele Stunden man noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann.
Diese Seite erklärt die Erwerbsminderungsrente Schritt für Schritt: was sie ist, worin sich die volle und die teilweise Rente unterscheiden, welche Stunden-Grenzen gelten, welche Wartezeit erfüllt sein muss, warum fast immer zuerst eine Reha geprüft wird, wie der Antrag läuft, wie die Rente berechnet wird, was der Zuschlag für ältere Fälle bringt und wie viel man neben der Rente hinzuverdienen darf. Alle Angaben beziehen sich auf Deutschland und auf den Stand 2026. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Erwerbsminderungsrente in einem Absatz
Wer aus gesundheitlichen Gründen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten. Wer noch 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten kann, kann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Voraussetzung ist außerdem, dass die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Minderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden — mit Ausnahmen, etwa bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit. Eine Reha muss die Erwerbsfähigkeit nicht wiederherstellen können, und die Regelaltersgrenze darf noch nicht erreicht sein.
Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Volle Erwerbsminderung | weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt |
| Teilweise Erwerbsminderung | 3 bis unter 6 Stunden täglich |
| Allgemeine Wartezeit | mindestens 5 Jahre versichert |
| Besondere Voraussetzung | mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt |
| Abschlag höchstens | 10,8 % (0,3 % je Monat vor dem 63. Lebensjahr) |
| Zuschlag für Altfälle | 7,5 % (Rentenbeginn Januar 2001 bis Juni 2014) bzw. 4,5 % (Juli 2014 bis Dezember 2018) |
| Regelaltersgrenze | darf noch nicht erreicht sein |
Wie diese Seite aufgebaut ist
Beginnen Sie mit der Erklärung, was die Erwerbsminderungsrente ist und wie sie sich von Krankengeld und Arbeitslosengeld unterscheidet. Danach folgen die volle und die teilweise Rente, die Stunden-Grenzen mit der Arbeitsmarktausnahme, die Wartezeit mit ihren Ausnahmen, der Grundsatz „Reha vor Rente", der Antrag mit den nötigen Unterlagen, die Berechnung mit der Zurechnungszeit, der Zuschlag für Renten, die zwischen 2001 und 2018 begonnen haben, der Hinzuverdienst und am Ende die Fragen, die Betroffene am häufigsten stellen.
Bildnachweise: Das Reichstagsgebäude in Berlin, Die Frauenkirche in Dresden, Der Kölner Dom. Alle Fotos: Wikimedia Commons, frei lizenziert.
Hinweis
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Diese Seite kann nicht entscheiden, ob in einem einzelnen Fall ein Anspruch besteht. Das entscheidet allein der zuständige Rentenversicherungsträger. Beträge und Regeln ändern sich — prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Deutschen Rentenversicherung, bevor Sie handeln. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.