Erwerbsminderungsrente Verstehen

Erwerbsminderungsrente in Deutschland, in klarem Deutsch erklärt

Die Stadtbibliothek Stuttgart
Die Stadtbibliothek Stuttgart Foto: Wikimedia Commons, CC0.
Ein Schreibtisch in der Münchner Residenz
Ein Schreibtisch in der Münchner Residenz Foto: Wikimedia Commons, CC BY 4.0.
Ein Taschenrechner
Ein Taschenrechner Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.

Wartezeit: 5 Jahre und die 3-in-5-Regel

Neben der Gesundheit muss auch der Versicherungsverlauf stimmen. Die erste Hürde ist die allgemeine Wartezeit: Man muss mindestens 5 Jahre versichert gewesen sein. Dazu zählen nicht nur Beitragszeiten aus Beschäftigung. Angerechnet werden auch freiwillige Beiträge, Ersatzzeiten, Kindererziehungszeiten, Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting zwischen Ehepartnern sowie Beiträge des Arbeitgebers aus einer geringfügigen Beschäftigung und Zuschläge aus einem Minijob. Wer also lange versichert war, aber zwischendurch Kinder erzogen oder freiwillig gezahlt hat, kann die 5 Jahre trotzdem erfüllen.

Die zweite Hürde ist strenger: In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein. Diese „3-in-5-Regel" soll sicherstellen, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht. Wer seit vielen Jahren gar nicht mehr versichert war, erfüllt sie in der Regel nicht — selbst wenn die 5-Jahre-Wartezeit längst erfüllt ist. Eine Ausnahme gibt es für Menschen, die die allgemeine Wartezeit schon vor dem 1. Januar 1984 erfüllt hatten: Dann genügt eine lückenlose Abfolge von Anrechnungszeiten seitdem, etwa freiwillige Beiträge oder unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosigkeit.

Ausnahmen von der Wartezeit

In bestimmten Fällen ist die allgemeine Wartezeit gar nicht nötig. Das gilt bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit, bei einer Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigung, bei politischer Haft und für Berufsanfänger: Wer innerhalb von 6 Jahren nach Ende der Ausbildung voll erwerbsgemindert wird und in den letzten 2 Jahren davor mindestens 1 Jahr Beiträge gezahlt hat, kann die Rente auch ohne die 5 Jahre bekommen. Eine eigene Regel gilt für Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten: Sie können eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllen und ununterbrochen voll erwerbsgemindert geblieben sind.

Den eigenen Verlauf prüfen

Ob Wartezeit und 3-in-5-Regel erfüllt sind, steht im Versicherungsverlauf, den man bei der Rentenversicherung anfordern kann. Lücken — etwa fehlende Meldungen eines Arbeitgebers oder nicht erfasste Kindererziehungszeiten — lassen sich oft noch klären, aber das kostet Zeit. Wer einen Antrag plant, sollte den Verlauf deshalb früh anfordern und prüfen, bevor die Gesundheit einen Antrag eilig macht.

Merksatz

5 Jahre versichert (allgemeine Wartezeit) plus 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt (3-in-5-Regel). Ausnahmen: Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Dienstbeschädigung, politische Haft, Berufsanfänger-Regel und die 20-Jahre-Regel für Werkstattbeschäftigte.

Bildnachweise: Die Stadtbibliothek Stuttgart, Ein Schreibtisch in der Münchner Residenz, Ein Taschenrechner. Alle Fotos: Wikimedia Commons, frei lizenziert.

Hinweis

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Diese Seite kann nicht entscheiden, ob in einem einzelnen Fall ein Anspruch besteht. Das entscheidet allein der zuständige Rentenversicherungsträger. Beträge und Regeln ändern sich — prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Deutschen Rentenversicherung, bevor Sie handeln. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.