


Fragen und Antworten
Was ist der Unterschied zur Berufsunfähigkeit?
Berufsunfähigkeit — etwa aus einer privaten Versicherung — bedeutet, dass man den eigenen Beruf nicht mehr ausüben kann. Erwerbsminderung bedeutet, dass man auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, also in irgendeiner zumutbaren Tätigkeit, nur noch wenige Stunden arbeiten kann. Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber eine andere Tätigkeit noch 6 Stunden täglich schaffen würde, ist berufsunfähig, aber nicht erwerbsgemindert — und bekommt keine Erwerbsminderungsrente.
Kann ich neben der Rente arbeiten?
Ja, innerhalb der Grenzen: bei voller Rente weniger als 3 Stunden täglich, bei teilweiser Rente weniger als 6 Stunden täglich — und bei voller Rente zusätzlich innerhalb der jährlichen Hinzuverdienstgrenze (19.661,25 Euro im Jahr, Stand 2025). Jede Tätigkeit muss der Rentenversicherung gemeldet werden.
Was passiert, wenn es mir besser geht?
Eine Besserung muss der Rentenversicherung mitgeteilt werden. Sie prüft dann neu, ob die Voraussetzungen noch bestehen. Die Rente kann herabgestuft — von voll auf teilweise — oder entzogen werden. Umgekehrt kann eine Verschlechterung zu einer höheren Einstufung führen; dafür ist ein neuer Antrag nötig.
Ist die Rente steuerpflichtig?
Ja, die Erwerbsminderungsrente ist als Einkommen steuerpflichtig. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und bleibt dann grundsätzlich fest. Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt vom Gesamteinkommen ab. Von der Bruttorente gehen außerdem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner ab, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Was passiert an der Regelaltersgrenze?
Die Erwerbsminderungsrente läuft längstens bis zur Regelaltersgrenze. Danach folgt die Regelaltersrente, die rechtzeitig beantragt werden muss. Der Abschlag aus der Erwerbsminderungsrente bleibt dabei grundsätzlich bestehen.
Bekomme ich die Rente auch im Ausland?
Grundsätzlich kann eine deutsche Rente auch ins Ausland gezahlt werden, wenn man dorthin zieht. Es gibt aber Besonderheiten — etwa bei der Krankenversicherung und bei Renten, die auf besonderen Regelungen beruhen. Wer einen Umzug ins Ausland plant, sollte sich vorher bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Wie lange dauert das Verfahren?
Das lässt sich pauschal nicht sagen: Es hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen, von Gutachten und von der Auslastung des Trägers ab. Wer den Versicherungsverlauf früh prüft und vollständige ärztliche Unterlagen einreicht, verkürzt das Verfahren spürbar. Eine längere Bearbeitungszeit ist kein Zeichen dafür, dass der Antrag abgelehnt wird.
Bildnachweise: Eine Lupe, Eine Sanduhr, Sonnenuntergang über einem Feld. Alle Fotos: Wikimedia Commons, frei lizenziert.
Hinweis
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Diese Seite kann nicht entscheiden, ob in einem einzelnen Fall ein Anspruch besteht. Das entscheidet allein der zuständige Rentenversicherungsträger. Beträge und Regeln ändern sich — prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Deutschen Rentenversicherung, bevor Sie handeln. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.