Erwerbsminderungsrente Verstehen

Erwerbsminderungsrente in Deutschland, in klarem Deutsch erklärt

Die Elbphilharmonie in Hamburg
Die Elbphilharmonie in Hamburg Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
Das Neue Rathaus am Marienplatz in München
Das Neue Rathaus am Marienplatz in München Foto: Wikimedia Commons, CC0.
Fachwerkhäuser in Quedlinburg
Fachwerkhäuser in Quedlinburg Foto: Wikimedia Commons, CC BY 2.0.

Volle oder teilweise Erwerbsminderung?

Es gibt zwei Formen der Erwerbsminderungsrente. Die volle Rente bekommt, wer weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Die teilweise Rente bekommt, wer noch 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten kann. Die Grenze verläuft also bei 3 und bei 6 Stunden — und sie wird in Stunden pro Tag gemessen, nicht pro Woche. Wer genau 6 Stunden oder mehr schafft, gilt als nicht erwerbsgemindert und bekommt keine dieser Renten.

Die Höhe unterscheidet sich deutlich: Die teilweise Rente wird nur mit der Hälfte des Betrags angesetzt, der sich für eine volle Rente ergeben würde. Wer also aus seinem Versicherungsverlauf eine volle Rente von beispielsweise 1.200 Euro errechnen würde, käme bei teilweiser Minderung auf etwa die Hälfte. Diese Halbierung ist der Grund, warum die Einstufung — voll oder teilweise — für Betroffene so viel Geld bedeutet. Sie hängt allein von der medizinischen Beurteilung der täglichen Leistungsfähigkeit ab.

Die Arbeitsmarktausnahme: Teilweise gemindert, trotzdem volle Rente

Es gibt eine wichtige Ausnahme: Wer aus medizinischer Sicht nur teilweise erwerbsgemindert ist, aber arbeitslos ist, weil kein passender Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht, kann trotzdem eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten. Die Rentenversicherung spricht dann von der sogenannten Arbeitsmarktrente. Voraussetzung ist, dass die Teilzeitstelle tatsächlich fehlt — nicht, dass man keine Vollzeitstelle findet oder keine Stelle im alten Beruf. Diese Ausnahme betrifft also vor allem Menschen, die zwar noch wenige Stunden arbeiten könnten, für die es aber keinen entsprechenden Arbeitsplatz gibt.

Wechsel zwischen den Formen

Die Einstufung ist kein Urteil für immer. Verbessert sich der Gesundheitszustand, kann die Rentenversicherung die Rente herabstufen oder entziehen — Betroffene sind verpflichtet, eine Besserung mitzuteilen. Verschlechtert sich der Zustand, kann umgekehrt eine teilweise Rente in eine volle Rente umgewandelt werden; dafür ist ein neuer Antrag nötig. Auch die befristete Bewilligung gehört dazu: Die Rente wird zunächst befristet gewährt und muss verlängert werden, solange die Voraussetzungen bestehen. Nur wenn eine Besserung unwahrscheinlich ist, kann sie auf Dauer gewährt werden.

Merksatz

Unter 3 Stunden täglich: volle Rente. 3 bis unter 6 Stunden täglich: teilweise Rente — in der Regel die Hälfte des vollen Betrags. Teilweise gemindert und arbeitslos ohne passenden Teilzeitarbeitsplatz: volle Rente über die Arbeitsmarktausnahme möglich.

Bildnachweise: Die Elbphilharmonie in Hamburg, Das Neue Rathaus am Marienplatz in München, Fachwerkhäuser in Quedlinburg. Alle Fotos: Wikimedia Commons, frei lizenziert.

Hinweis

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