Erwerbsminderungsrente Verstehen

Erwerbsminderungsrente in Deutschland, in klarem Deutsch erklärt

Ein Treppenhaus in einem Altbau
Ein Treppenhaus in einem Altbau Foto: Wikimedia Commons, CC BY 4.0.
Ein Wegweiser im Schwarzwald
Ein Wegweiser im Schwarzwald Foto: Wikimedia Commons, CC0.
Ein Kompass
Ein Kompass Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Berechnung: So wird die Rente ermittelt

Die Erwerbsminderungsrente wird nach derselben Rentenformel berechnet wie andere Renten der gesetzlichen Rentenversicherung: Die persönlichen Entgeltpunkte werden mit dem Zugangsfaktor, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Die Entgeltpunkte spiegeln das bisherige Erwerbsleben: Wer in einem Jahr genau durchschnittlich verdient hat, bekommt einen Entgeltpunkt; wer mehr oder weniger verdient hat, bekommt entsprechend mehr oder weniger. Der Zugangsfaktor bildet Abschläge ab, der Rentenartfaktor unterscheidet die Rentenarten — und der aktuelle Rentenwert ist der Euro-Betrag, mit dem ein Entgeltpunkt bewertet wird. Seinen aktuellen Wert veröffentlicht die Deutsche Rentenversicherung; er ändert sich mit der jährlichen Rentenanpassung.

Für die teilweise Rente gilt: Sie wird nur mit der Hälfte des Betrags angesetzt, der sich für eine volle Rente ergeben würde. Wer also aus seinem Versicherungsverlauf eine volle Rente errechnen würde, erhält bei teilweiser Minderung etwa die Hälfte davon. Ein Rechenbeispiel ohne Euro-Beträge: Bei 30 Entgeltpunkten, einem Zugangsfaktor von 1,0 und dem vollen Rentenartfaktor ergibt sich die monatliche Rente aus 30 mal dem aktuellen Rentenwert. Wer den aktuellen Rentenwert einsetzt, erhält den Bruttobetrag — von dem noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgehen.

Die Zurechnungszeit: der wichtigste Zuschlag

Wer jung erwerbsgemindert wird, hat nur wenige Beitragsjahre — die Rente wäre entsprechend niedrig. Deshalb rechnet die Rentenversicherung eine Zurechnungszeit hinzu: Sie stellt den Betroffenen so, als hätte er bis zu einem bestimmten Alter weiter Beiträge gezahlt wie bisher. Diese Grenze wurde mehrfach angehoben: Für Renten, die vor Juli 2014 begannen, endete sie mit 60 Jahren; ab Juli 2014 mit 62 Jahren; für Rentenbeginn 2018 mit 62 Jahren und 3 Monaten; für Rentenbeginn 2019 mit 65 Jahren und 8 Monaten. Seit 2020 steigt sie schrittweise weiter — zunächst um einen Monat je Kalenderjahr bis 2027, ab 2028 um zwei Monate je Kalenderjahr — und erreicht für Rentenbeginn ab 2031 das 67. Lebensjahr. Die Zurechnungszeit wird mit dem bisherigen Durchschnittseinkommen bewertet. Außerdem gilt eine Günstigerprüfung: Die letzten 4 Jahre vor Eintritt der Minderung werden nicht berücksichtigt, wenn das Einkommen dort bereits aus gesundheitlichen Gründen gesunken war.

Der Abschlag: höchstens 10,8 Prozent

Beginnt die Erwerbsminderungsrente vor dem 63. Lebensjahr, wird sie um 0,3 Prozent je Monat des früheren Beginns gemindert — höchstens aber um 10,8 Prozent. Wer also mit 60 Jahren in Rente geht, verliert die vollen 10,8 Prozent; wer mit 62 Jahren beginnt, verliert weniger. Wer vor dem 60. Lebensjahr beginnt, wird so behandelt, als begänne die Rente mit 60 — der Abschlag steigt darüber hinaus nicht weiter. Der Abschlag bleibt grundsätzlich dauerhaft bestehen, auch wenn die Rente später in eine Altersrente übergeht.

Kein Euro-Betrag auf dieser Seite — bewusst. Der aktuelle Rentenwert ändert sich jährlich, und ein hier genannter Euro-Betrag wäre schnell veraltet. Rechnen Sie mit der Formel oben und dem aktuellen Rentenwert der Deutschen Rentenversicherung — oder lesen Sie Ihren Rentenbescheid und Ihre jährliche Renteninformation, in der die volle Erwerbsminderungsrente bereits ausgewiesen ist.

Bildnachweise: Ein Treppenhaus in einem Altbau, Ein Wegweiser im Schwarzwald, Ein Kompass. Alle Fotos: Wikimedia Commons, frei lizenziert.

Hinweis

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Diese Seite kann nicht entscheiden, ob in einem einzelnen Fall ein Anspruch besteht. Das entscheidet allein der zuständige Rentenversicherungsträger. Beträge und Regeln ändern sich — prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Deutschen Rentenversicherung, bevor Sie handeln. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.