


Hinzuverdienst neben der Rente
Eine Erwerbsminderungsrente schließt Arbeit nicht aus — aber sie setzt ihr enge Grenzen. Wer eine volle Rente bekommt, darf nur weniger als 3 Stunden täglich arbeiten; wer eine teilweise Rente bekommt, weniger als 6 Stunden täglich. Wer regelmäßig darüber arbeitet, riskiert, dass die Rentenversicherung die Erwerbsminderung neu beurteilt und die Rente mindert oder entzieht. Die Stundengrenze gilt also nicht nur für den Anspruch, sondern auch während des Rentenbezugs — jeden Tag, nicht nur im Durchschnitt.
Daneben gibt es eine Einkommensgrenze: Bei voller Erwerbsminderung wird die Rente nicht mehr in voller Höhe oder gar nicht mehr gezahlt, wenn der Hinzuverdienst im Jahr über 19.661,25 Euro liegt (Stand 2025). Dieser Wert gilt für das Kalenderjahr und ist kein monatlicher Freibetrag, den man in einem Monat überschreiten und im nächsten wieder ausgleichen könnte. Wer nahe an der Grenze verdient, sollte den Jahresbetrag im Blick behalten und sich vor einer Stundenerhöhung beraten lassen. Den aktuellen Wert für das laufende Jahr veröffentlicht die Deutsche Rentenversicherung — der Wert von 2025 darf nicht unbesehen für spätere Jahre übernommen werden.
Melden, nicht verschweigen
Jeder Hinzuverdienst muss der Rentenversicherung mitgeteilt werden — auch ein Minijob, auch eine selbstständige Tätigkeit, auch eine Tätigkeit, die nur wenige Stunden dauert. Wer Einkommen verschweigt, riskiert nicht nur eine Rückforderung, sondern auch den Vorwurf, die Rente zu Unrecht bezogen zu haben. Umgekehrt gilt: Wer ehrlich meldet und innerhalb der Grenzen bleibt, kann die Rente und das zusätzliche Einkommen behalten. Auch Änderungen — etwa eine neue Tätigkeit, mehr Stunden oder ein höherer Verdienst — sind zu melden, sobald sie feststehen.
Bildnachweise: Herbstlicher Ostseestrand in Göhren auf Rügen, Ein Waldweg im Schwarzwald, Ein Aktenordner. Alle Fotos: Wikimedia Commons, frei lizenziert.
Hinweis
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Diese Seite kann nicht entscheiden, ob in einem einzelnen Fall ein Anspruch besteht. Das entscheidet allein der zuständige Rentenversicherungsträger. Beträge und Regeln ändern sich — prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Deutschen Rentenversicherung, bevor Sie handeln. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.